C.H.R.S.N.
Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem CHRSN und dem Besteller (ausschließlich Mitglieder) - auch für alle zukünftigen Geschäfte - gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt der CHRSN nicht an, es sei denn, der CHRSN hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS UND RÜCKTRITT

Der CHRSN ist verpflichtet, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen im online-Shop anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist sowohl der Besteller als auch der CHRSN zum Rücktritt berechtigt.

§ 3 LIEFERUNG

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung das Lager des CHRSN verlassen hat und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

§ 4 FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG; VERZUG

Der Kaufpreis wird sofort nach Eintreffen der Ware beim Besteller fällig. Der Kaufpreis wird gegen Rechnung an den CHRSN überwiesen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der CHRSN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Punkten über dem Basiszins p. a. der europäischen Zentralbank zu fordern.

§ 5 AUFRECHNUNG; ZURÜCKHALTUNG

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom CHRSN anerkannt sind.

§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zu vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum des CHRSN.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

Der Besteller hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Zugang, und wird im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung jedenfalls innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist vorzunehmen.

Im Fall des Mangels kann der Besteller gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der CHRSN kann im Rahmen des § 439 die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Besteller im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.

Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der CHRSN die Mängel arglistig verschwieg oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind.

Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe, so hat der Besteller den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Anderenfalls steht es dem CHRSN frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.

Der CHRSN, sein Vorstand, Funktionsträger, Helfer und sonstige Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen haften in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haftet der CHRSN im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter des CHRSN begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen.

Der Umfang einer Haftung des CHRSN nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Die vorstehenden Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang des CHRSN wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.


§ 8. WIDERRUFRECHT


Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch den CHRSN zustande. Der Besteller verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Besteller entweder vom CHRSN durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. durch das Angebot oder das Erbringen der Dienstleistung.

Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Bestellers kommt durch die Bestellung und deren Annahme seitens CHRSN zunächst ein schwebend wirksames Vertragsverhältnis zustande. Der Besteller kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) oder durch Rücksendung der Kaufsache widerrufen. Die Frist beginnt mit Eingang der Ware beim Besteller, frühestens jedoch mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

CHRSN
Club historischer Renn- und Sportfahrzeuge e. V.
Schützenstraße 29
54295 Trier
Deutschland

Fax: 0651 - 9 75 58-10



Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Besteller die empfange Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muß der Besteller insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung wie sie dem Besteller etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Besteller die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert beeinträchtigt.

Dies betrifft insbesondere:

Bild-, Ton- und Datenträger, CD's, DVD's, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte, Software, soweit deren Versiegelung geöffnet wurde.

Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei der Rücksendung aus einer Warenlieferung hat der Besteller die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware dem Bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Besteller kostenfrei.

§ 9 Datenschutz

Die Daten des Bestellers und der Bestellung ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in unserer EDV gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes.


§ 10. Sonstiges

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen CHRSN und Besteller sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.

Die Bestimmungen des § 7, drittletzter Absatz lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Besteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Besteller einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Bestellers zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Besteller die zum Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.


Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz des CHRSN. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder bei CHRSN oder der Versandort des ersten Versenders, der für den CHRSN tätig wird.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Trier oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl des CHRSN, soweit der Besteller ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.